Mit dem Beschluss des EuGH aus dem Jahr 2012 zum Thema gebrauchte Software hat der EuGH die Basis für die heutige Rechtslage geebnet. Demnach darf Software weiterverkauft werden inklusive des Rechts auf Aktualisierung. Im Folgejahr 2013 bestätigte dann auch der BGH den Beschluss des EuGHs, sodass die Rechtslage seitdem in Deutschland gefestigt ist. Die Unsicherheit die bei vielen Unternehmen in Bezug auf gebauchte Software ist daher vollkommen unbegründet. Denn der Einsatz von Gebrauchtsoftware ist für Unternehmen jeder Größe eine optimale Möglichkeit, Kosten zu senken und dabei nicht auf die Leistung und die wesentliche Funktionalität hochwertiger Software verzichten zu müssen.